SPD-vor-Ort im Summa-/Fernweh-Park und im geplanten Wohngebiet Schwesnitztalblick

27. Februar 2020

Zur Info Veranstaltung im Rahmen des Kommunalwahlkampfes konnten wir trotz des stürmischen Wetters viele interessierte Bürger begrüßen.

Dass das Atrium beim Fernwehpark einzig und allein auf die Forderung der SPD-Gemeinderäte hin überhaupt gebaut wurde, war bislang fast niemanden bekannt. Auch die Tatsache, dass der Fernwehpark der Gemeinde gehört und das zugehörige Atrium von jedermann genutzt und, z.B. für öffentliche Veranstaltungen auch angemietet werden kann, war ziemliches Neuland für die Anwesenden. Warum werde dies nicht intensiver von der Marktgemeinde beworben, war die Frage.

Große Kritik gab es auch, dass die Bevölkerung immer erst verspätet in der Presse von prominenten Persönlichkeiten, welche im Atrium ihre „Hände in Ton“ gedrückt und ggf. ein Star-Schild signiert haben, informiert wird. Auch der Gemeinderat, so Ortsvorsitzende Tina Zink, erhält so gut wie keine vorherige Information. Sofern die Prominenten nicht ausdrücklich keine Öffentlichkeit wünschen, wäre es doch sicherlich für sie schöner zu sehen, welche Wertschätzung die Oberkotzauer diesen Aktionen widmen.

Das immense Ausmaß des neuen Baugebietes „Schwesnitztalblick“ wurde besprochen. Über fünfzig Baugrundstücke sollen hier erschlossen werden. Auch wenn dem Grundsatzbeschluss zum Baugebiet die SPD-Fraktion mit umfassender Begründung nicht zugestimmt hatte, so wird der im Marktgemeinderat demokratisch mehrheitlich getroffene Beschluss nun auch mitgetragen und an einer positiven Entwicklung mitgearbeitet.

Mit Blick auf die Hanglage und die nach Aussage eines Anwesenden gebietsweise vorliegenden Felsen, wird die Erschließung möglicherweise ein Kraftakt, der auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Marktgemeinde an ihre Grenzen bringt, so Tina Zink. Ob dann noch von günstigem Bauland mit bisher rd. 70 €/qm in Oberkotzau gesprochen werden kann, sei dahingestellt. Alle Kosten der Erschließung, einschließlich Grunderwerb, müssen nämlich nach den gesetzlichen Vorgaben auf den Grundstückspreis umgelegt werden.

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Kultur erleben 22.2.

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